Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Angaben in Zeichnungen, Abbildungen und Katalogen, insbesondere Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind lediglich Produktbeschreibungen und stellen weder Beschaffenheitszusicherungen noch Garantieerklärungen des Verkäufers dar. Abbildungen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Nachahmung, Vervielfältigung und Weitergabe ist urheberrechtlich untersagt und wird zivilrechtlich sowie strafrechtlich verfolgt.
  3. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§3 Preise und Verpackung

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Skonti und/ oder sonstige Nachlässe. Zusätzliche Lieferungen und Leis-tungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Versandkosten, einschließlich der Kosten für die versandfertige Verpackung werden anteilig berechnet und sind vom Käufer zu tragen. Für Paketlieferungen ins Ausland ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Maßgebend ist jeweils die aktuelle Preisliste des Verkäufers.
  3. Verpackung wird vom Verkäufer auf Wunsch zurückgenommen. Die Verpackung ist in diesem Fall auf Kosten des Käufers an das Werk des Verkäufers zurückzuführen. Verschmutzte und/ oder nicht vom Verkäufer stammende Verpackung wird vom Verkäufer nicht angenommen oder auf Wunsch des Käufers auf seine Rechnung entsorgt.
  4. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Maßgebend ist jeweils die aktuelle Preisliste des Verkäufers.
  5. Auf einmal eingeräumte Sonderkonditionen besteht bei Folgeaufträgen kein Rechtsanspruch.

§4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Käufers voraus.
  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§6 Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der gewerbliche Käufer seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß und schriftlich nachgekommen ist. Der Auftraggeber ist im Übrigen und insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen; die Verpflichtung, etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen gilt auch für den Fall, dass der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung erst später entdeckt wird.
  2. Der Verkäufer übernimmt die gesetzliche Gewährleistung für die Mangelfreiheit seiner gelieferten Produkte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von gewerblichen Käufern beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs; gegenüber Endverbrauchern beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate. Im Falle eines Lieferregresses bleiben Ansprüche nach §§ 478, 479 BGB unberührt.
  3. Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass Betriebs-, Montage- oder Wartungsanleitungen des Verkäufers nicht befolgt werden oder Änderungen an dem Kaufgegenstand vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen (vertragswidriger Gebrauch). Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Produktmangel nicht auf einen vertragswidrigen Gebrauch zurück-zuführen ist und sich der Verkäufer nach Untersuchung des Produktes mit substanziierter Begründung hierauf beruft.
  4. Im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, wird die Ware nach Wahl des Käufers gegen Rückgabe des mangelhaften Produktes ersetzt oder instand gesetzt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung und Unmöglichkeit der Ersatzlieferung ist der Kunde nach Ablauf einer letzten Nacherfüllungsfrist, die bei Serienprodukten mindestens 14 Tage und bei Sonderanfertigungen mindestens 2 Monate betragen muss, berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  5. Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB kann nur verlangt werden, wenn der Schaden vom Verkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Soweit den Verkäufer kein Vorsatz angelastet werden kann, haftet dieser nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist aber die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Soweit nicht vorstehend anderweitig geregelt, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Versandt der Ware und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gemäß § 286 Abs. 3 BGB kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang leistet.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Unsere Rechnungsforderung ist mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) ab Verzugseintritt zu verzinsen; bei Geschäften mit Endverbrauchern beträgt der Zinssatz 5% über Basiszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden pauschale Kosten in Höhe von 10,00 EUR je Mahnung erhoben.
  4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§9 Konstruktionsänderungen und Änderungsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
  2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Käufers als gegeben, falls er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Geringfügige, handelsübliche oder produktionsbedingte Gewichts-, Maß-, Farb- oder sonstige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die Änderung oder Abweichung für den Käufer zumutbar ist. Abbildungen sind für die Ausführung nicht maßgebend, da der Verkäufer stets bemüht ist, die Materialien zu verbessern.

§10 Patente und Urheberrechte

Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Muster und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers und sind auf dessen Verlangen vom Käufer unverzüglich zurückzugeben, insbesondere im Fall des Nichtzustandekommens eines Vertrages. Nachahmung, Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilrichtigkeit

  1. Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland ohne UN-Kaufrecht.
  2. Für Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten ist der Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen Bad Essen; Gerichtsstand ist ebenfalls Bad Essen, soweit dieser gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Vereinbarung werden wir eine angemessene rechtlich wirksame Regelung setzten, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was durch die rechtlich unwirksame Bestimmung geregelt werden sollte.

§12 Datenschutz-Information

Der Schutz der Daten unserer Kunden basiert auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 b) werden zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfragen und Abwicklung der Kaufverträge alle dazu erforderlichen Daten verarbeitet. Die für die Vertragsabwicklung erhobenen Daten speichern wir bis zum Ablauf gesetzlicher bzw. möglicher vertraglicher Gewährleistungs- und Garantierechte. Nach Ablauf dieser Frist bewahren wir die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf (regelmäßig zehn Jahre ab Vertragsschluss). Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben. Hinsichtlich der Dauer der Datenspeicherung zu Informationszwecken (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), insbesondere um Ihnen Angebote von uns zukommen zu lassen, verfolgen wir den Grundsatz, Daten spätestens zehn Jahre nach Ihrem letzten Kontakt zu uns nicht mehr werblich zu nutzen. Gegen die Datenverarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen. Hierfür genügt eine E-Mail an info@hagedorn-spiel.de.

Bad Essen, 2019

 

nach oben

Bitte informieren Sie sich
vor Ihrer unverbindlichen Bauteile-Anfrage über unsere:

Versandkosten und AGB

Ihre Merkliste

Sie interessieren sich für folgende Bauteile:

Summe:

0,00 EUR

zzgl. Versandkosten

Angebot anfordern

LOQUITO
CUBITO
LAMAGICA